Strafrecht
Mein Haupttätigkeitsschwerpunkt ist das Strafrecht.
Deshalb hat der Beschuldigte bzw. Angeklagte u.a. das Recht, zu schweigen und in jedem Stadium des Verfahrens einen Strafverteidiger hinzuzuziehen.
In enger Abstimmung mit Ihnen erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie.
Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen werden wir – trotz der nachvollziehbaren Eilbedürftigkeit für Sie – ruhig und besonnen die notwendigen weiteren Schritte auf den Weg bringen.
Ich berate und verteidige Sie u.a.
§ im Ermittlungsverfahren
§ bei Vernehmungen
§ bei Durchsuchungen
§ bei Verhaftungen
§ in der Hauptverhandlung